Barrierefreiheitserklärung
Die Firma Sozialwerk Heuser Verwaltungsgesellschaft mbH als Betreiber der Website www.sozialwerk.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sozialwerk.de.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.sozialwerk.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
E-Mail: info@sozialwerk.de
Telefonnummer: 08061 3892 0
Kontaktformular: www.sozialwerk.de/kontakt
Anschrift: Ghersburgstraße 9, 83043 Bad Aibling
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.sozialwerk.de ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
- Video hat noch keinen Untertitel – wird nachgereicht
Bewertungsmethode
Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten:
- Selbsteinschätzung: Die Überprüfung der Website erfolgte intern
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sein oder keine Rückmeldung innerhalb angemessener Frist erhalten, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren einleiten. Für private Unternehmen besteht kein spezielles Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden. Diese überwachen ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG und können bei Verstößen tätig werden. Selbstverständlich können Sie auch rechtliche Schritte prüfen. Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden – unser Team hilft Ihnen gerne, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Zuletzt aktualisiert am 21.10.2025